COVID-19: Krankenkassen ziehen mit

Formloser Antrag genügt

So erhielten wir heute seitens der AOK die Rückmeldung, dass unsere Beitragsvorauszahlungen rückwirkend zum 1.3.2020 auf das gesetzliche Minimum gesenkt werden (Abbuchung ab 15.4.). Hierzu genügte ein formloser Antrag über das Kontaktformular auf deren Website. Einen Formulierungsvorschlag findet ihr wieder unten in diesem Beitrag.
 

Miete und Kredit-raten aussetzen

Für alle von euch, die laufende Kredite haben (Haus/Wohnung, Auto etc.) empfehlen wir: Schreibt auch eure Banken an und bittet darum, die Raten bis zum Ende des Shut-Downs aussetzen zu können. Verweist darauf, dass euch durch die COVID-19-Schließungsanordnung derzeit kein Einkommen zur Verfügung steht und ihr gezwungen seid, Kosten zu reduzieren, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Auch eure Mietzahlungen könnt ihr aussetzen (siehe unsere letzten Beiträge). Der Gesetzgeber arbeitet derzeit daran, dass in Not geratenen Mietern (privat und gewerblich) während der Corona-Krise nicht gekündigt werden kann.
 

Kurzarbeit-Geld kann dauern - Überbrückung erforderlich

Für alle von euch, die Mitarbeiter haben: Seitens der Arbeitsämter werden Kurzarbeits-Anträge nun vereinfacht bewilligt. Allerdings liegen dort derzeit so viele Anträge vor, dass eine Auszahlung 8 Wochen und länger dauern kann. Hier solltet ihr unbedingt über eure Hausbank einen Überbrückungs-Kredit beantragen. Ab morgen Abend will die KfW-Bank ein weiteres, deutlich vereinfachtes Angebot herausbringen. Rechnet aber auch hier mit 2-3 Wochen, bis das Geld tatsächlich auf eurem Konto ist. Ggf. informiert ihr schon jetzt eure Mitarbeiter, dass die nächste Gehaltszahlung evtl. etwas verspätet erfolgt.
 

Soforthilfe beantragen

In Bayern und Sachsen stehen die Antrags-Formulare schon zur Verfügung. In Baden-Württemberg sollen sie ab morgen Abend bereitstehen. Das Procedere unterscheidet sich leider von Bundesland zu Bundesland, so dass wir hier kein einheitliches Vorgehen beschreiben können. Schaut am besten auf der Website eures Bundeslandes nach. Die Soforthilfe muss NICHT zurückgezahlt werden, ist aber als Einkommen zu versteuern (ohne USt.).

Es ist davon auszugehen, dass die Soforthilfe von der Anzahl der Mitarbeiter sowie dem versteuerten Einkommen aus dem Vorjahr abhängt. Ich hoffe, ihr habt alle euer Einkommen voll versteuern!
 

So sollte es gehen

Wenn ihr diese Maßnahmen ergreift, sollte die Soforthilfe genügen, euch durch die Krise zu tragen, selbst wenn sie länger geht. Haltet durch und bleibt gesund, damit unser Land schön bunt bleibt!

 

Euer

 

 

Dieser Beitrag ist ein Gastbeitrag mit freundlicher Unterstützung von Kiss Solutions. 

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Beispiel: Anschreiben an eure Krankenkasse

 

Betr.: Vers.-Nr.: _______________
Reduzierung der monatlichen Beiträge


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Beitragsvorauszahlungen auf das gesetzliche Minimum bis zum Ende des Corona-Shut-Downs.

Als selbständiger Tätowierer bin ich, wie unzählige andere auch, von den angeordneten Schließungen betroffen. Da sich meine Einnahmen damit auf 0 reduzieren, muss ich dringend versuchen, meine Kosten ebenfalls herunterzufahren.

Zudem ist davon auszugehen, dass mein Einnahmenüberschuss dieses Jahr deutlich geringer ausfallen wird, als in den Vorjahren, und damit auch mein Beitragssatz.

Ich hoffe auf Ihr Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,

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Lemmy von Kiss Solutions
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