COVID-19 als existenzielle Bedrohung

Mittlerweile überschlagen sich die Ereignisse und man liest täglich unzählige Nachrichten zu dem Thema COVID-19. Es steht uns fern, hier noch mehr oben drauf zu packen, aber evtl. ist dieser Tipp für viele von euch dann doch hilfreich.
 

Soforthilfeprogramm unzureichend

Zwar gibt es die bekannten Hilfsprogramm für Kleinunternehmer und Freiberufler (Steuerstundung, Verringerung der Steuervorauszahlungen, Überbrückungskredite, ...), doch bleibt man bei diesen letztendlich auf den Verlusten sitzen.
 

Schadensausgleich nur bei angeordneter Schließung

Das Gesetz sieht für solche Fälle (Infektionsschutzgesetz) entsprechende Ausgleichszahlungen des Staates vor, allerdings nur, wenn die Einstellung des Geschäftsbetriebes angeordnet wurde. Fragt man als Tätowierer oder Piercer beim örtlichen Gesundheitsamt nach, wird dringend empfohlen, das Geschäft bis auf weiteres zu schließen, jedoch erhält man hierzu keine offizielle, schriftliche Anordnung.
 

Behörden sind informiert und sensibilisiert - Länder und Gemeinden sind am Zug

Wir haben daher bei der IHK Deutschland sowie beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt und auf diese Problematik hingewiesen. Man hat sich für diesen wichtigen Hinweis bedankt. Diese konkrete Problematik war in der Tat so nicht bewusst, werde nun aber berücksichtigt. Eine Konkretisierung der Schließungsanweisungen erfolge jedoch durch die Länder und letztlich durch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.
 

Ihr könnt aktiv werden

Wenn für eure Gemeinde/Stadt noch keine offizielle Schließungsanordnung vorliegt: Wendet euch an euer Ordnungsamt und bittet um eine Konkretisierung der Schließungsanordnung für Tattoo- und Piercing-Studios. Einen Formulierungsvorschlag findet ihr am Ende dieser Mail.

Nutzt zudem die staatlichen Unterstützungs-Maßnahmen für Kleinunternehmer:

  • Kurzarbeit (zu beantragen bei eurem Arbeitsamt, der Steuerberater hilft)
  • Überbrückungs-Kredit der KFW-Bank (über eure Hausbank)
  • Verdienstausfälle
    Offiziell zu beantragen über euer Gesundheitsamt. Aber fragt dort nach, wo ihr einen entsprechenden Antrag einreichen müsst (ist binnen 8 Wochen nach Schließungs-Anweisung einzureichen).

Sollten wir mehr erfahren, halten wir euch auf dem Laufenden.

Euer

 

 

Dieser Beitrag ist ein Gastbeitrag mit freundlicher Unterstützung von Kiss Solutions. 

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